Physiotherapie kann in der letzten Phase des Lebens helfen
„Ganz individuell und mit viel Zeit“
Als palliative Begleitung wird die Betreuung und Behandlung von Menschen mit fortgeschrittener, nicht mehr heilbarer Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung bezeichnet.
Neben Krebs können dies auch schwerwiegende Erkrankungen der Organe oder des Nervensystems sein. Die Physiotherapie mit ihren zahlreichen Behandlungsmöglichkeiten kann dabei helfen, Symptome wie Schmerzen, Atemnot, Anspannung und Angst, Ödeme (Schwellungen), Übelkeit und Obstipation zu lindern und so die Lebensqualität und Selbstständigkeit so lange es geht zu erhalten.
Hier sind nur einige genannt:
- Mobilisation
aktiv, passiv oder assistiert Bewegungseinschränkungen und längeres Liegen haben zur Folge, dass Gelenke und der Rumpf wenig bewegt werden, was zu An- und Verspannungen und auch Schmerzen führen kann. Bewegungen, aktiv, passiv oder unterstützt, ergänzt durch Massagen können Linderung verschaffen und zu mehr Wohlbefinden führen. - Manuelle Lymphdrainage
Ein Lymphstau mit Gewebeschwellung kann zu Bewegungseinschränkung und Schmerzen führen. Manuelle Lymphdrainage kann Schwellungen wirksam beeinflussen und Schmerzen lindern. - Atemtherapie
Bei Erkrankungen der Lunge oder allgemein reduzierter körperlicher Aktivität bis hin zu langem Liegen kann es zu Luftnot und Sekretstau kommen. Physiotherapie kann eingesetzt werden, um das Sekret zu lösen, das Abhusten zu verbessern und somit das Atmen zu erleichtern.
Mir geht es darum, Funktionen und Lebensqualität tagesaktuell und bestmöglich zu erhalten. Dabei stehen die individuellen Wünsche eines erkrankten Menschen stets im Vordergrund. Durch meine langjährige und vielfältige Berufserfahrung weiß ich, wie wichtig das Zuhören und Dasein ist.
Ein ganzheitlicher Therapieansatz beinhaltet auch interdiziplinäre Absprachen im Behandler- und Betreuungsteam, das Einbeziehen von Hilfmitteln sowie die Beratung und bei Bedarf die Anleitung von Bezugspersonen.
Die notwendigen Behandlungen können durch den/ die Hausarzt/-ärztin oder den/ die behandelnden Palliativarzt/-ärztin als Krankengymnastik und/ oder Lymphdrainage verordnet werden.